Begleithundprüfung (BH/VT)

In einer Begleithundprüfung wird der Gehorsam des Hundes und das Verhalten im Öffentlichen geprüft.

Eine bestandene Begleithundprüfung (BH) ist Voraussetzung, um mit seinem Hund an Turnieren/Prüfungen teilzunehmen wie zum Beispiel im Turnierhundsport, Obedience oder vielleicht bald auch im Rally Obedience.

Die Begleithundprüfung ist aber nicht nur etwas für die jenigen, die gerne an Turnieren teilnehmen möchten. Mit der Begleithundprüfung kann der Hundehalter prüfen wie er und sein Hund als Team agieren.

Zu Beginn der Prüfung wird eine Unbefangenheitsprobe/Wesenstest vom Leistungsrichter geprüft. Auf die Unbefangenheit des Hundes wird auch im weiteren Prüfungsverlauf geachtet. Wenn der Hund sich auffällig verhält kann er von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Nach der Unbefangenheitsprobe wird der Gehorsam des Hundes und die Arbeit als Team auf dem Hundeplatz getestet. Es gehen immer 2 Teams (Hundeführer+Hund) gemeinsam auf den Platz. Der Hundeführer und sein Hund durchlaufen ein für die BH-Prüfung festgelegtes, vorgegebenes Schema (Im VDH gilt für die Begleithundprüfung seit 2012 die Internationale Prüfungsordnung der FCI (Féderation Cynologique Internationale). Der Hund sollte bei Fuß gehen (mit und ohne Leine). Dabei durchläuft das Team auch eine Menschengruppe. In die Prüfung sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten mit eingefügt. Des Weiteren muss der Hund eine Sitz- und Platz-Übung in Verbindung mit Herankommen zeigen. Der zweite Hundeführer hat seinen Hund für diese Zeit an der vom Leistungsrichter bestimmten Stelle abgelegt und muss mit dem Rücken vom Hund entfernt stehen. Jedes Team muss mit seinem Hund laufen und ihn in die Ablage bringen.

Nach bestandenem Gehorsam auf dem Platz wird das Verhalten im Öffentlichen geprüft. Dies geschieht außerhalb des Hundesplatzes z.B. durch vorbeifahrende Radfahrer, Jogger oder Fußgänger.

Die gesamte Prüfung erfolgt ohne Hilfsmittel wie Leckerchen, Spielzeug oder andere Dinge.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat über die bestandene Prüfung.

Um eine Begleithundprüfung ablegen zu können, muss der Hund gechipt oder tätowiert sein und am Tag der Prüfung mindestens 15 Monate alt sein. Außerdem muss der Hundehalter nachweisen können, dass er über das nötige Grundwissen verfügt. Das bedeutet er benötigt den Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen/ Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW, der zur Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) berechtigt. Eine Teilnahme an der Begleithundprüfung ist ohne diesen Nachweis nicht möglich.

Wir bieten Interessierten die Möglichkeit in unserem Verein die Begleithundprüfung zu absolvieren. Wenn Sie Interesse daran haben, kommen Sie bei uns vorbei, schreiben uns oder setzen sich telefonisch mit uns in Verbindung. Hier finden Sie den direkten Kontakt über Mail oder Telefon >>Klick!<< Ansprechpartner sind Barbara Gornik oder Klaudia Eichwald.